Sorgeerklärung abgeben (bei unverheirateten Paaren)
Eltern haben die Möglichkeit eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden zu lassen.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Durch eine Sorgeerklärung können Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Die Beurkundung kann beim Jugendamt oder Notar erfolgen. Stimmt die Mutter der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht zu, kann sich der Vater an das Familiengericht wenden.
Sie benötigen:
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweise und Geburtsurkunden der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass